Bildungsgutschein für Flüchtlinge - Bremen und Hamburg bringen gemeinsam eine Bundesratsinitiative auf den Weg

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Flüchtlinge keinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein.

Ab Juli 2011 sind die Karten neu gemischt.

Bremen hat nicht nur gemeinsam mit Hamburg eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um den Missstand zu ändern, sondern wird bis hahin auch für die Kosten der Bildungsgutscheine aufkommen.

Aus Gründen der Gleichbehandlung will Bremen die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ab sofort freiwillig zugänglich machen. "Das gilt so lange, bis es zu einer gesetzlichen Regelung auf Bundesebene kommt und der Bund die Kosten übernimmt", betont die Sprecherin der Sozialbehörde, Petra Kodré.Bis zu einer gesetzlichen Regelung auf Bundesebene  rechnet die Sozialbehörde mit Mehrkosten von maximal 330 000 €.

Zurück